Buchungshinweis

Abschluss des Gastaufnahmevertrages

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
  2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden
  3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Rücktritt

  1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von der verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

  2. Tritt der Gast dennoch zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis einschließlich des Verpflegungsanteils zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebs, im folgenden Bhb genannt, muß sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung eines Ferienwohung/Ferienhaus pauschal mit 10 bis 20 % angemessen anerkannt.

  3. Statt Erfüllung kann der Inhaber des Bhb pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises):

    Ferienwohnungen/Ferienhäuser:
    Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20%
    Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
    danach und bei Nichterscheinen 80%

    Sowohl bei der Geltendmachung des Erfüllungsanspruches als auch pauschaler Stornokosten bleibt den Parteien des Beherbergungsvertrages vorbehalten, im Einzelfall höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.

  4. Der Inhaber eines Bhb hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

  5. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen. Aktuelle Formulare erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber oder bei der Tourist-Information der Ferienlandschaft Gehrenberg-Bodensee. Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann außerdem in jedem Reisebüro unabhängig von einer Reisebuchung abgeschlossen werden.